Unsere Leistungen für Sie:

Der sorglose Umgang mit Gefahrstoffen ist genauso wie der unsachgemäße Gebrauch eine wesentliche Ursache für Unfälle und Gesundheitsschäden.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verfolgt den Zweck, den Menschen und die Umwelt vor diesen Risiken zu bewahren.

Die GefStoffV-Neufassung von 2010 sieht mit dem neu eingeführten Global Harmonisierten System (GHS) und von der EU veröffentlichten CLP-Verordnung ein neues Schutzmaßnahmenkonzept zur Erreichung des Arbeitnehmerschutzes vor.
Wesentliche Voraussetzungen hierfür sind die Gefährdungsbeurteilung und die darauf aufbauenden technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen

 
Unser Angebot für Sie:

  • Erfassung der Gefahrenquellen
  • Durchführung von Schutzmaßnahmen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterrichtung und Unterweisung

F.J.S. Sicherheitsingenieur für Arbeitssicherheit
Untere Burg 26
53881 Euskirchen

E-Mail: info@fjs-eu.de
Telefon: +49 (0) 22 51 - 78 01 13
Fax: +49 (0) 22 51 - 78 01 14
Handy: +49 (0) 179 - 4 24 63 77